Fallschirmsportclub Mecklenburg e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Der Fallschirmsportclub Mecklenburg e.V. schließt Verträge für die Ausbildung, Weiterbildung oder Beförderung von Fallschirmspringern ab. 

 

 

§ 1 Vertragsschluss 

 

Der Vertragsschluss erfolgt durch Buchung eines Fallschirmsprungkurses, Fallschirmsprunges, Kauf eines Gutscheins für selbige. Grundlage des Vertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit der Anmeldung als rechtsverbindlich anerkannt sind und gelten. 

 

 

§ 2 Gebühren 

 

Gebühren für Ausbildungs- oder sonstige Kurse sind in voller Höhe sofort bei Buchung und per Vorauskasse zu entrichten an: 

 

Fallschirmsportclub Mecklenburg e.V. 

Kreditinstitut: Deutsche Kreditbank AG 

IBAN: DE65 1203 0000 0000 2106 17 

BIC: BYLADEM1001 

 

Bei Vor-Ort-Buchungen kann die Zahlung in bar oder bargeldlos erfolgen. 

 

Mit Eingang der Zahlung ist der Termin reserviert und gültig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

 

 

§ 3 Kurse, Rücktritt, Terminverschiebung 

 

Fallschirmsport ist wetterabhängig und so kann es zu Absagen und Verzögerungen kommen. 

 

Die Buchung der Fallschirmkurse erfolgt telefonisch oder über das Online-Buchungssystem auf der Website des FSCM e.V.. 

 

Die Gebühren hierfür müssen per Vorauskasse oder bei Buchung vor Ort sofort bezahlt werden. 

 

Der Wechsel auf einen höherwertigen Ausbildungskurs ist jederzeit möglich. Bestimmte Ausbildungsinhalte der jeweiligen Kurse können teilweise angerechnet werden. Dieses ist jedoch im Einzelfall zu klären. 

 

Die Ausbildung erfolgt nach dem jeweils gültigen Ausbildungshandbuch der Bundeskommission Fallschirmsport. Kann die Ausbildung nicht zu Ende geführt werden, besteht seitens des Kursteilnehmers kein Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, der Verein Fallschirmsportclub Mecklenburg e.V. hat diese Unmöglichkeit selbst zu vertreten. 

 

Kursablauf und Zeitplan werden nach den jeweiligen Erfordernissen ausgerichtet und den Kursteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern Kurse aus internen Gründen ausfallen müssen, werden die Kursteilnehmer hierüber so früh als möglich nicht informiert.  

 

Gutscheine können nur im angegebenen Gültigkeitszeitraum eingelöst werden. 

 

 

§ 4 Versicherungen 

 

Für den Sprung- und Flugbetrieb bestehen folgende luftfahrtrechtlich relevanten Versicherungen: 

 

  1. Halterhaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Drittschäden für die zur Ausbildung eingesetzten Sprungfallschirme. 

  1. Luftunfallversicherung für die zur Ausbildung eingesetzten Sprungfallschirme. 

  1. Passagierhaftpflichtversicherung für die zur Personenbeförderung eingesetzten Luftfahrzeuge. 

 

Für einen darüberhinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollten sich die Teilnehmer beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport miteingeschlossen ist. 

 

Im Übrigen erklärt der Teilnehmer seine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Durchführung des Fallschirmsprunges. 

 

 

§ 5 Haftung 

 

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Sprungmaterial haftet der Schadensverursacher. Teilnehmer können von dem weiteren Sprungbetrieb ausgeschlossen werden, wenn die eigene Sicherheit, die Sicherheit Anderer gefährdet ist oder die Durchführung des Sprungbetriebes nachhaltig gestört wird. Eine Kostenerstattung oder Rückzahlung erfolgt in diesem Fall nicht. Vielmehr verbleibt es bei den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers in voller Höhe. 

 

 

§ 6 Sprungkonten 

 

Guthabenkonten von Lizenzspringern werden als Geldguthaben geführt, wobei Einzahlungen jeweils nur in dem Mehrfachen eines zum Zeitpunkt der Einzahlung gültigen Ticketpreises erfolgen können.  

Erfolgt eine Preiserhöhung für Lizenz- oder Ausbildungssprünge aufgrund von allgemeiner Kostenentwicklung, so betrifft diese auch etwa bestehende Guthaben.  

Durch eine derartige Preisanpassung wird die Differenz zum aktuellen Preis pro Ticket fällig. 

Sprungguthaben sind personengebunden und nicht übertragbar. Guthaben auf dem Guthabenkonto kann nur für Sprungtickets, nicht aber für den Erwerb anderer Artikel genutzt werden. 

 

Nicht genutzte Sprungguthaben verfallen, wenn drei Kalenderjahre nach letztem Guthabenabruf kein weiterer Abruf und keine weitere Einzahlung erfolgt ist.  

 

Angegebene Absetzhöhen sind Richtwerte, die der Fallschirmsportclub Mecklenburg e.V. abhängig von Wetter, Behördenweisungen und der Sicherheitseinschätzung des Personals, insbesondere des Piloten und des Sprungdienstleiters, nach Möglichkeit einhält. Abweichungen in der Absetzhöhe führen nicht zu einem Ersatzanspruch. Bei Abbruch des Absetzfluges durch den Fallschirmsportclub Mecklenburg e.V. bleibt das Ticket gültig. Bei Verweigerung oder Nichtantritt des Sprunges des manifestierten Springers nach dem fünfzehn Minuten Aufruf verfällt das Ticket. 

 

 

§ 7 salvatorische Klausel 

 

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. 

Fallschirmsportclub
Mecklenburg e.V.

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