Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Turbine Mecklenburg GmbH
§ 1 Anbieter
Anbieter der angebotenen Leistungen ist:
Turbine Mecklenburg GmbH
Flugplatz
19306 Neustadt-Glewe
Deutschland
Geschäftsführer: Thomas Reinke
Handelsregister: HRB 7268
Registergericht: Amtsgericht Schwerin
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE226100498
Telefon: 0170 5265648 / 038757 33205
E-Mail: info@skydive-mv.de
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Turbine Mecklenburg GmbH bietet Tandemfallschirmsprünge sowie damit verbundene Zusatzleistungen an.
Über die Website können insbesondere folgende Leistungen erworben werden:
Gutscheine für Tandemfallschirmsprünge
Gutscheine für Zusatzleistungen wie Foto- und Videoaufnahmen des Sprungs
Der Gutschein berechtigt zur Terminvereinbarung für einen Tandemfallschirmsprung an einem der angebotenen Sprungtage.
Alternativ kann ein Termin auch direkt ohne vorherigen Gutscheinkauf gebucht und vor Ort bezahlt werden (bar, ec- oder Kreditkarte)
§ 3 Vertragsabschluss
Beim Kauf eines Gutscheins über die Website gibt der Kunde/die Kundin durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Kauf ab.
Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung durch die Turbine Mecklenburg GmbH zustande.
Die Terminbuchung für einen Sprung erfolgt anschließend gesondert.
§ 4 Gutscheine
Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Gutscheine sind nicht personengebunden und können auf andere Personen übertragen werden.
Eine Auszahlung des Gutscheinwertes in Geld ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Rückzahlungsansprüche bestehen.
Der Gutschein berechtigt zur Buchung eines Tandemfallschirmsprungs entsprechend den zum Zeitpunkt der Terminbuchung geltenden Bedingungen.
§ 5 Terminvereinbarung und Stornierung
Der Termin für einen Tandemfallschirmsprung muss im Voraus vereinbart werden.
Eine kostenlose Terminabsage oder Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der Anspruch auf Durchführung des Sprungs verfallen.
Ausnahmen können bei schwerwiegenden Gründen, insbesondere Krankheit, nach Ermessen der Turbine Mecklenburg GmbH berücksichtigt werden.
§ 6 Durchführung des Sprungs
Die Durchführung eines Tandemfallschirmsprungs ist abhängig von:
geeigneten Wetterbedingungen
technischen Voraussetzungen
betrieblichen Abläufen
sicherheitsrelevanten Entscheidungen der Sprungleitung
Bei ungeeigneten Bedingungen kann ein Termin kurzfristig verschoben oder abgesagt werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.
Ein Anspruch auf Durchführung an einem bestimmten Termin besteht nicht.
Die endgültige Entscheidung über die Durchführung eines Sprungs liegt jederzeit beim verantwortlichen Tandempiloten oder der Sprungleitung.
§ 7 Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme an einem Tandemfallschirmsprung gelten folgende Voraussetzungen:
empfohlenes Mindestalter: 14 Jahre
Körpergewicht bis 95 kg problemlos möglich
Ab einem Körpergewicht von 96 kg (gemessen mit Kleidung und Schuhen) entstehen Aufpreise in Gewichtsstaffeln. Ein Tandemsprung ist grundsätzlich bis zu einem Gewicht von 110 kg möglich. Das tatsächliche Körpergewicht wird am Sprungtag vor Ort auf einer geeichten Waage festgestellt.
Die endgültige Entscheidung über die Durchführbarkeit des Tandemsprungs liegt aus Sicherheitsgründen beim verantwortlichen Tandempiloten.
Wird das maximal zulässige Körpergewicht überschritten oder ist eine sichere Durchführung des Sprungs aus anderen Gründen nicht möglich, kann die Teilnahme am Tandemsprung verweigert werden.kein Alkoholkonsum innerhalb von 12 Stunden vor dem Sprung
Teilnehmer sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen wahrheitsgemäß anzugeben.
Die endgültige Entscheidung über die Durchführung eines Sprungs liegt aus Sicherheitsgründen beim verantwortlichen Tandempiloten bzw. der Sprungleitung.
§8 Verhalten und Sicherheit
Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Tandempiloten und des Bodenpersonals jederzeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen kann die Durchführung des Tandemfallschirmsprungs aus Sicherheitsgründen verweigert werden.
§9 Foto- und Videoaufnahmen
Während des Tandemfallschirmsprungs können auf Wunsch Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese Leistung ist optional und kostenpflichtig.
Die Aufnahmen werden nach dem Sprung zur Verfügung gestellt.
Technisch bedingte Abweichungen oder Ausfälle können trotz größter Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei vollständigem Ausfall der Aufnahme wird der Preis für diese Zusatzleistung erstattet.
§10 Abbruch oder Nichtdurchführung des Sprungs
Entscheidet sich der Tandempassagier nach dem Start des Luftfahrzeuges, den Sprung nicht durchführen zu wollen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Entgelts. Ein Anspruch auf erneute Durchführung des Sprungs besteht in diesem Fall nicht.
§11 Haftung
Die Haftung der Turbine Mecklenburg GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG).
Für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, haftet die Turbine Mecklenburg GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der Turbine Mecklenburg GmbH enthalten.
Gesundheitsdaten werden ausschließlich im Rahmen des Beförderungsvertrags verarbeitet.
§13 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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